Kurzarbeitergeld: Alles was Sie wissen müssen!


Von der Kurzarbeit sind momentan leider nach wie vor viele in unserer Region betroffen. Für die Jahre in denen man Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei, allerdings unterliegt es jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch Ihren persönlichen Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Somit ist eventuell mit einer erhöhten Steuernachzahlung zu rechnen. Um zu wissen, was dies im Einzelfall für Sie bedeutet, empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig beraten zu lassen.

Wir sind gerne für Sie da!