Änderungen zum Jahreswechsel
Allgemeine Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017
- Erhöhung Grundfreibetrag auf 8.822,-€ / 17.644,-€
- Erhöhung Kinderfreibetrag auf 7.358,-€
- Kindergeld für das 1. und 2. Kind je 192,-€/Monat 3. Kind 198,-€, ab dem 4. Kind 223,-€
- Abgabe der Jahressteuererklärung generell bis zum 31.07.2016 bzw. durch Erstellung des Steuerberaters bis zum 28.02. des übernächsten Jahres. Ausnahme: Vorabanforderungen!
- Beruflich veranlasste Umzugskosten sind generell als Werbungskosten abziehbar, wenn dadurch eine Zeitersparnis von mind. 1 Stunde entsteht oder der Arbeitsplatz ohne Verkehrsmittel erreicht werden kann.
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Themen?
Wir sind gerne für Sie da!